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Anträge der OGL vom 20.10.2020

Gesundheitscampus Spaichingen, Schwangerschaftskonfliktberatung und Tierschutz bei Hochzeitstauben

 

Antrag 01: Der Kreistag stellt für die Weiterentwicklung des „Gesundheitscampus“ Spaichingen einen Betrag von 600.000 € in den Haushalt 2021 ein.

Antrag 02: Der Kreistag stellt für die Anteilsfinanzierung für eine neue vom Land geförderte Stelle in der Schwangerschaftskonfliktberatung bei der Diakonischen Bezirksstelle Tuttlingen von 10 % der Kosten einen Betrag von 10.000 € in den Haushalt 2021 ein.

Antrag 03: Wir beantragen, ein Verbot für das Fliegenlassen von Hochzeitstauben im Landkreis Tuttlingen zu erlassenund Zuwiderhandlungen zu bestrafen.

 

Begründung zu 01:

Die OGL und die Mehrheit des Kreistages hat die Umstrukturierungsprozesse am Krankenhausstandort Spaichingen mitgetragen und dabei mit entschieden, dass der Prozess der Weiterentwicklungen am Standort Spaichingen zu einem attraktiven „Gesundheitscampus“ aktiv vorangetrieben werden soll. Hier lassen sich im weiteren Prozess wichtige Fortschritte benennen und die Bürgerbeteiligung läuft derzeit noch bei sehr positiver erster Resonanz. Die OGL bekennt sich weiterhin zur öffentlichen Trägerschaft unter Einbindung privater Trägerangebote. Da im Verlauf des nächsten Jahres konkrete Schritte in Planung und Umsetzungzur erwarten sind, sollten hierfür Gelder eingestellt werden. Dies ist auch das Signal in die Raumschaft, dass der Landkreis sich gern beim Wort nehmen lässt und großes Interesse an dem Aufbau eines Gesundheitszentrums hat, welches die medizinische Versorgung der gesamten Regionen positiv beeinflusst und insbesondere auch neue Modelle entwickelt, die Leuchtturmfunktion im Land haben. Aufgrund des laufenden Prozesses sind konkrete Hinweise auf anstehende Ausgaben noch verfrüht, aber der Betrag von 600.000 € wird als angemessen angesehen und daher beantragt. Wir bitten um Behandlung im Gremium und verweisen auf einen inhaltlich identischen Antrag der CDU-Fraktion.

 

Begründung zu 02:

Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat aufgrund deutlicher Unterbesetzung in diesem Bereich angeboten, für den Landkreis Tuttlingen eine weitere Stelle für die Schwangerschaftskonfliktberatung mit 80% zu bezuschussen. Diese sollte bei der Diakonischen Bezirksstelle angesiedelt werden. Zu diesem Zweck hat die ev. Kirche das Landratsamt kontaktiert, um die restlichen 20% seitens des Landkreises finanziert zu bekommen. Dies hat der Landkreis zunächst aufgrund der allgemeinen Sparmaßnahmen abgelehnt. Zwischenzeitlich ist die ev. Kirche mit Kirchengemeinderatsbeschluss vom 14.10. 2020bereit, selbst 10 % der Kosten beizutragen, so dass sich der Landkreis nur noch mit 10% beteiligen müsste. Von Seiten der Diakonie wurde dargelegt, dass es derzeit lange Wartezeiten für die betroffenen Frauen in Notsituationen gäbe und viele Frauen nach Rottweil oder den Schwarzwald-Baar-Kreis ausweichen müssen. Die Diakonie möchte die Stelle aufteilen, zu 50% in Tuttlingen und 50% in Trossingen, wo die Nachfrage nach Beratung besonders hoch ist.

Wir meinen, dass der jetzige Zustand nicht anhalten kann und dieser Finanzierungskompromiss eine ehrliche und faire Grundlage bildet, um einen langjährigen Missstand zu beenden und Frauen in Notlagen schnell und nachhaltig helfen zu können. Mit diesem vergleichsweise kleinen Beitrag kann eine hohe Förderung abgegriffen werden, die sonst verfallen würde.

 

Begründung zu 03:

Immer wieder werden zu Hochzeiten im Landkreis Tuttlingen Tauben fliegen gelassen, welche sich dann oft den örtlichen Schwärmen anschließen oder aber hilflos verenden. Hochzeitstauben sind speziellgezüchtete Rassen. In der Regel sind diese Ziertauben kaum flugfähig, finden durch kurze Schnäbel kein Futter, haben kaum Orientierung und sind absolut unfähig,in Freiheit zu überleben. Bei diesen Rassen wird besonderes Augenmerk auf die äußerliche Ästhetikgelegt auf Kosten der natürlichen Orientierungssinne.

„Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ (§1 TierSchG, Grundsatz). Nach dem Tierschutzgesetz ist es verboten, Tiere auszusetzen – nichts anderes geschieht jedoch mit Tauben, die auf Hochzeiten fliegen gelassen werden. Nach dem Tierschutzgesetz muss jeder, der ein Tier vorsätzlich oder fahrlässig aussetzt oder zurücklässt, mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro rechnen. Das Fliegenlassen von Tauben an Hochzeiten ist ein einmaliges Vergnügen von ca. 1 Minute auf Kosten von unvorstellbarem Tierleid, das die Tauben erdulden müssen.

Schon einige Male gingen Anrufe beim Verein der Tuttlinger Stadttauben sowie auch in Rottweil ein und Mitglieder mussten sich um orientierungslose und geschwächte Tiere kümmern, welche ohne die Hilfe des Menschen nicht überleben konnten. Der Landkreis mit seiner Veterinärbehörde sollte nicht zulassen, dass immer mehr unselbstständige Tiere fliegen gelassen werden. Die Taubenpopulation kann nur nachhaltig kontrolliert werden, wenn nicht noch mehr gezüchtete Tiere nach Futter und Zuflucht suchen. Damit das unnötig entstehende Tierleid ein Ende hat, fordern wir hiermit das Verbot für das Fliegenlassen von Hochzeitstauben sowie eine empfindliche Geldbuße bei Verstößen.

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