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Eingrenzung der befristeten Arbeitsverhältnisse von Lehrer*innen an den Schulen - Antrag für den GRÜNEN Parteitag

Die Kreismitgliederversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Tuttlingen hat am 14.11.2017 folgenden Antrag für die Landesdelegiertenkonferenz am 9./10.12.2017 in Heidenheim für "TOP 13 Sonstige Anträge" beschlossen:


Obwohl der Personalmangel teilweise eklatant ist, vor allem im ländlichen Raum, werden viele Lehrer*innen weiterhin nur befristet als Arbeitnehmer*innen bei den jeweiligen Regierungspräsidien eingestellt und teilweise über Jahre hinweg in Kettenverträgen, jeweils zum Sommer entlassen und zum oder nach Schuljahresbeginn wieder eingestellt (je nachdem ob die Verwaltungen in den Regierungspräsidien dies fristgerecht bewerkstelligen oder nicht). Noch nie gab es so viele befristete Arbeitsverhältnisse an baden-württembergischen Schulen, nach letzten Zahlen des Kultusministeriums zum Schuljahresende sind unter den ca. 12.000 Lehrkäften im Arbeitnehmerverhältnis 41,56% befristet beschäftigt (von einem weiteren Anstieg ist auszugehen, da der Personalmangel sich weiter verschärft hat, seit 1.8.2017 wurden bisher nur in den Regierungspräsidien TÜ,STG,K bereits 2362 Menschen (zum Schuljahresbeginn) befristet eingestellt).

 

Selbst voll ausgebildete Lehrer*innen werden wenn sie in einer anderen, als ihrer erlernten Schulart eingesetzt werden, mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt und dort als sogenannte Nichterfüller*innen unter ihrer Qualifikation bezahlt. Angesichts des Personalmangels und erschwerter Bedingungen durch die Zuwanderung von Kindern von EU-Arbeitsmigrant*innen und Flüchtlingen widerspricht diese fortgeführte Beschäftigungspraxis unter Grün-Rot und Beibehaltung dieser Praxis unter Grün-Schwarz „guter Arbeit" und belastet die Schulen aufgrund fehlender Planbarkeit zusätzlich, da viele Pädagogen in andere Bundesländer abwandern.

 

Wir fordern die grüne Landtagsfraktion und Grün-Schwarze Regierung auf, diese Praxis zu beenden. Ein gangbarer Weg könnte sein: 

  • Eine Krankheitsreserve mit mindestens 6 % zu etablieren 
  • Die Befristungen strukturell auf 10% der Arbeitnehmer*innen zu begrenzen 
  • Allen Erfüller*innen eine unbefristete Weiterbeschäftigung anzubieten 
  • Nach längstens drei Jahren individueller „ewährung" sogenannten Nichterfüller*innen das Angebot der Nachqualifizierung zu machen, um sie dann   unbefristet weiterbeschäftigen zu können. Dies dient angesichts der Ausfälle einer vorausschauenden Personalplanung und Personalbindung.

 

Begründung:

Sogenannte Nichterfüller*innen können jahrelang in befristeten Arbeitsverhältnissen ohne eine Perspektive auf eine Festanstellung beschäftigt werden. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes müsste selbst nach 8 Jahren sachgrundbefristeter Beschäftigung ein institutioneller Missbrauch geprüft werden. Selbst dann gibt es also keine automatische Grenze.

 

Die Lehrer*innen erhalten im Sommer kein Gehalt, müssen sich ggf. bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden, falls sie die Anwartschaften erfüllen, im Sommer zur Verfügung stehen, ihre Sozialversicherung/Krankenversicherung neu für 6,5 Wochen regeln, etc.

 

Jede Einstellung muss vom zuständigen Regierungspräsidium mit Beteiligung des Bezirkspersonalrates neu abgeschlossen werden. Alle formalen Prozedere/Belehrungen etc. müssen jeweils neu beantragt werden. Oftmals können die Schulen nicht rechtzeitig planen, da die Arbeitsverträge (selbst bei mehrjährigen Beschäftigungen) sogar zu/nach Schuljahresbeginn nicht vorliegen. Dann können Stundenpläne nicht erstellt werden, Lehrer*innen nicht an Planungen/Konferenzen zu Schuljahresbeginn teilnehmen oder müssen sogar nach Schuljahresbeginn der Schule fernbleiben, da ohne vorliegenden Vertrag oder zumindest einer unterzeichneten Befristungsabrede die Befristung anfechtbar wäre und sie daher nicht eingesetzt werden dürfen.

 

Selbst bei der letzten Aktion des Kultusministeriums zur Gewinnung von Grundschullehrer*innen, für die Gymnasiallehrer*innen kurzfristig eingesetzt werden sollten - gerade 28 Bewerber*innen fanden sich im Land - gelten diese als Nichterfüller*innen, die erst mit/nach Qualifizierungsmaßnahmen regulär eingestellt werden können.

 

Qualifizierte Personen finden derzeit auf dem baden-württembergischen Arbeitsmarkt unbefristete und gut bezahlte Alternativen und stehen dem Schuldienst nicht mehr zur Verfügung. Das führt dazu, dass mangels Bewerbung von qualifizierten jungen Bewerber*innen vermehrt Pensionär*innen (aktuell ca. 428) zu Vertretungen herangezogen werden.

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